Das Erbrecht ist ein relativ umfangreiches Rechtsgebiet. Umfangreich ist schon die Anzahl der erbrechtlichen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dazu kommt aber noch die vom Bundesgerichtshof und anderen Gerichten entwickelte Rechtsprechung zum Thema Erben und Vererben. Das Erbrecht bietet daher einige Fallstricke sowohl für denjenigen der zu Lebzeiten festlegen möchte, was im Todesfall mit seinen Güter geschehen soll, als auch für die Erben. Wir möchten beiden bei der Klärung rechtlicher Fragen beiseite stehen.
Vererben
Den meisten Menschen fällt das Sprechen über den Tod schwer. Noch schwieriger ist es, sich über den eigenen Tod Gedanken zu machen und Vorsorge zu treffen. Wir glauben, dass dies einer der Gründe für die Vielzahl von rechtlichen Auseinandersetzungen der Hinterbliebenen und Erben ist. Rechtzeitige Vorsorge mit klaren Regelungen kann diese vermeiden.
Testament
Das Testament ist wohl die bekannteste, aber nicht die einzige Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.
Erbvertrag
Eine weitere Möglichkeit, Vermögen von einer Generation auf die nächste zu übertragen, ist der Erbvertrag.
Die Gesetzlichen Regelungen
Zur Regelung der Erbfolge genügen in manchen einfachen Fällen (zum Beispiel bei sehr kleinen Familien) auch die erbrechtlichen Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches. Ohne fachliche Beratung ist es aber meist schwierig zu erkennen, ob individuelle Regelungen erforderlich sind.
Erben
Bei Todesfällen sind nicht nur diejenigen betroffen, die verstorben sind, sondern in erster Linie auch die, die zurückbleiben. Sich kurz nach dem Tod eines geliebten Menschen plötzlich mit rechtlichen Fragen auseinandersetzen zu müssen, ist nicht jedermanns Sache. Die rechtlich möglicherweise notwendigen Schritte alleine zu gehen, kann überfordern. Wir beraten, vertreten und unterstützen Sie hierbei gerne.