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Jan 22

BGH entscheidet erneut zum Anspruch des Käufers auf "kleinen" Schadensersatz in "Dieselsachen"

Urteil vom 24. Januar 2022 – VIa ZR 100/21

Es ist grundsätzlich anerkannt, dass der Käufer eines vom "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugs nach seiner Wahl entweder gegen Rückgabe des Fahrzeugs und Anrechnung von Nutzungsvorteilen den gesamten Kaufpreis zurückverlangen kann (sog. "großer" Schadensersatz) oder das Fahrzeug behalten kann und den Minderwert des Fahrzeugs beanspruchen kann (sog. "kleiner" Schadensersatz). Dies hat der BGH in seiner Entscheidung vom 24.01.2022 noch einmal bestätigt. Noch nicht eindeutig geklärt ist, ob der Käufer sich im Fall des "kleinen" Schadensersatzes auch die Vorteile durch die Nutzung des Fahrzeugs (gefahrene Kilometer) anrechnen lassen muss (im konkreten Fall hatte der Käufer mit dem Fahrzeug bereits rund 275.000 km zurückgelegt). Ggf. ergeben sich hierzu aus der Volltextveröffentlichung des Urteils weitere Anhaltspunkte. Diese liegt noch nicht vor. Link zur Pressemitteilung des BGH

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