Glossar
Die Sprache der Juristen ist oft kompliziert. Mit unserem Glossar versuchen wir häufige Rechtsbegriffe auch für den Nicht-Juristen einfach zu erklären.
A
- Abnahme
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Abnahme ist im Werkrecht die Erklärung des Bestellers, dass das Werk im wesentlichen mangelfrei und wie vereinbart erbracht ist.
- Abtretung
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Die Abtretung ist ein Vertrag, mit der der Inhaber einer Forderung, diese auf einen Anderen übertragen kann.
- Anklage
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Die Anklageschrift wird im Strafverfahren (im Regelfall durch die Staatsanwaltschaft) dem Gericht übermittelt und leitet so den gerichtlichen Teil des Strafverfahrens ein.
B
- Beweismittel
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Sachverständige, Augenschein, Parteivernehmung, Urkunden und Zeugen sind im Zivilrecht die nach der Zivilprozessordnung zugelassenen Beweismittel vor Gericht. Mit ihnen kann man den Beweis für eine bestimmte Tatsache vor Gericht führen.
E
- Einspruch (Nach Versäumnisurteil)
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Ergeht gegen eine Partei ein Versäumnisurteil, so kann sie innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Urteils Einspruch gegen das Versäumnisurteil einlegen. Der Prozess wird dann in den Stand vor der Säumnis zurückversetzt.
- Einspruch (Ordnungswidrigkeitenverfahren)
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Einspruch ist das Rechtsmittel gegen einen Bußgeldbescheid.
F
- Fachanwalt
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Einem Rechtsanwalt kann der Titel Fachanwalt verliehen werden, wenn er bestimmte in der Fachanwaltsordnung geregelte Voraussetzungen erfüllt. Der Fachanwaltstitel soll dem Nachweis dienen, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über bestimmte Erfahrungen zu verfügen.
- Fahrlässigkeit
-
Nach § 276 Abs. 2 BGB ist Fahrlässigkeit das Außer-Acht-Lassen „der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“. Ob jemand fahrlässig handelt bemisst sich danach, ob auch ein durchschnittlicher Mensch sich in der konkreten Situation so verhalten hätte. Fahrlässig handelt oft derjenige, der etwas "aus Versehen" tut.
G
- Garantie
-
Unter einer Garantie versteht man regelmäßig die Zusicherung eines Herstellers, dass sein Produkt für einen bestimmten Zeitraum funktionieren wird oder eine bestimmte Beschaffenheit beibehalten wird. Garantie sollte nicht mit dem Begriff der gesetzlichen Gewährleistung verwechselt werden.
- Gewährleistung
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Das Gewährleistungsrecht bestimmt, welche Ansprüche dem Käufer bei einer mangelhaften Kaufsache, bzw. dem Besteller bei einem mangelhaften Werk gegenüber dem Verkäufer/Werkunternehmer zustehen. Regelmäßig sind dies 1) Nacherfüllung/Neulieferung, 2) Minderung und Rücktritt und daneben Schadensersatz.
H
- Hypothek
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Eine Hypothek ist ein Grundpfandrecht. Der Schuldner kann seine Immobilie mit einer Hypothek belasten. Der Gläubiger kann sich dadurch absichern. Wenn der Schuldner nämlich nicht leistet (z.B. ein Darlehen zurückzahlt), kann der Gläubiger die Vollstreckung in das Grundstück betreiben und seine Forderung damit ausgleichen.
I
- Instanz
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Als Instanzen werden die Verfahrensabschnitte im Gerichtsverfahren bezeichnet. Regelmäßig beginnt ein Zivilprozess vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht (1. Instanz). Ist eine Partei mit dem Urteil nicht einverstanden und legt dagegen Berufung ein folgt die nächste, nämlich die Berufungsinstanz (2. Instanz).
M
- Minderung
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Minderung ist ein Gewährleistungsrecht des Käufers/Bestellers im Kauf/Werkvertragsrecht. Gemeint ist die Herabsetzung des Kaufpreises um einen bestimmten Betrag.
N
- Nutzungsausfallschaden
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Wenn ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht mehr nutzbar ist (z.B. weil ein Totalschaden vorliegt, oder es für eine bestimmte Zeit in die Werkstatt muss), hat der Geschädigte oft einen Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens. Für jeden Ausfalltag erhält er einen bestimmten Betrag ersetzt. Voraussetzung hierfür ist, dass er das Fahrzeug nutzen wollte und auch die Möglichkeit hatte es zu nutzen. Derjenige der verletzt im Krankenhaus liegt, hat z.B. regelmäßig keine Nutzungsmöglichkeit.
O
- Ordnungswidrigkeit
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Die Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügige aber (im Unterschied zur Straftat) nicht kriminelle Gesetzesüberschreitung.
P
- Pflichtteil
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Ist ein Begriff aus dem Erbrecht. Es sichert nahen Angehörigen einen bestimmten Teil aus dem Erbe. Nur unter ganz engen Voraussetzungen entfällt der Pflichtteilsanspruch.
R
- Rechtshängigkeit
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Im Zivilprozess ist die Rechtshängigkeit der Zeitpunkt der Zustellung der Klage an den Beklagten.
S
- Salvatorische Klausel
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Unter einer salvatorischen Klausel versteht man eine vertragliche Regelung, die bei Lücken oder teilweiser Unwirksamkeit des Vertrages eingreifen und ihn egänzen soll.
T
- Testament
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Testament ist die Verfügung des Erblassers über sein Vermögen für den Fall seines Todes.
U
- Unternehmer
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ist in § 14 BGB geregelt. Der Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
V
- Verbraucher
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Der Verbraucher ist in § 13 BGB geregelt. Danach ist ein Verbraucher derjenige, der ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- Versäumnisurteil
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Durch Versäumnisurteil kann ein Gericht eine Entscheidung treffen, wenn eine Partei im Zivilprozess trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Verhandlungstermin erscheint oder nicht verhandelt und die andere Partei das Versäumnisurteil beantragt.
- Vorsatz
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Unjuristisch gesprochen handelt jemand "vorsätzlich", wenn er die Handlung "absichtlich" vornimmt.