09
Nov 21

Neue Bußgeldkatalogverordnung tritt in Kraft

Heute tritt die neue Bußgeldkatalogverordnung in Kraft. Die neuen Regelsätze gelten für Verkehrsverstöße, die ab heute begangen werden.

Änderungen bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen

Die bisherigen Verwarnungsgelder für Überschreitungen bis 20 km/h sind verdoppelt worden. Im Bereich ab 21 km/h werden die Bußgelder deutlich erhöht. Für Details empfehlen wir einen Blick in den (LINK) Bußgeldrechner des ADAC.

Nichtbilden einer Rettungsgasse

Bereits das Nichtbilden einer Rettungsgasse führt nun grundsätzlich zu einem Fahrverbot. Das unerlaubte Befahren einer Rettungsgasse wird nun grundsätzlich mit 320 Euro Bußgeld, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot geahndet.

Halte- und Parkverstöße

Die Novelle der Bußgeldkatalogverordnung sollte ja ausdrücklich dem Schutz von Radfahrern dienen. Insbesondere dort, wo es durch "wildes Parken" zu Gefährdungen von Radfahrern kommen kann, sind die Bußgelder daher erheblich erhöht worden (von 10 Euro auf 55 Euro). Mit Behinderung beträgt das Bußgeld 70 Euro. Bei Gefährdungen werden 80 Euro fällig und wenn ein Schaden entsteht sogar 100 Euro.

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