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Jun 18

Jenoptik Traffipax TraffiPhot III

Rotlichtüberwachungsanlagen Jenoptik Traffipax TraffiPhot III werden abgeschaltet

Viele Autofahrer, die wegen eines Rotlichtverstoßes mit der Überwachungsanlage Traffipax TraffiPhot III der Firma Jenoptik geblitzt wurden, haben gute Chancen auf eine Einstellung der Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren durch die zuständigen Gerichte und Ordnungsbehörden.

Allein in Düsseldorf sind 8 dieser Rotlichtüberwachungsanlagen außer Betrieb genommen worden, da sie nicht der geltenden Bauartzulassung entsprechen. Ebenso wurden in Hannover und in zahlreichen anderen Städten Anlagen dieses Typs abgeschaltet. Insgesamt sind im Bundesgebiet Anlagen dieses Typs in 80 Kommunen installiert.
Hintergrund der Maßnahme ist, dass eine Befundprüfung durch die zuständige Eichbehörde in Düsseldorf zu dem Ergebnis gekommen ist, dass keine der Anlagen den seitlichen Mindestabstand der Induktionsschleifen von 1,20 Metern einhält, der von der aktuellen Bauartzulassung gefordert wird. Die Firma Jenoptik als Anlagenhersteller hat dies auch bestätigt. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig (PTB) hatte eine bis 2017 geltende optionale Regelung bezüglich des seitlichen Mindestabstands in eine verpflichtende Regelung gewandelt. Dies ist von den Behörden teilweise nicht beachtet worden.

Sollten Sie wegen eines Rotlichtverstoßes von einer Messanlage dieses Typs geblitzt worden sein lohnt es sich auf jeden Fall, gegen die Messung anzugehen und ggf. gegen Bußgeldbescheide Einspruch einzulegen. Gerne beraten und vertreten wir Sie hierbei.

Abzuwarten bleibt noch, wie die Behörden und Gerichte mit bereits abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren und ergangenen Bußgeldbescheiden, denen Messungen mit dieser Rotlichtüberwachungsanlage zugrunde lagen, umgehen werden und ob es Wiederaufnahmeverfahren geben wird.

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